Sprunglinks

Leichte Sprache Zurück zur Standardsprache
Empowerment | Genf

Sich immer und überall verständlich machen

Clair Bois - Communication
Foto: Clair Bois

Es geht darum, ein gemeinsames Grundvokabular zu verankern. Das Kommunikationsmodell soll der Umgebung von Menschen mit Behinderung (Mitarbeiter:innen, Familien, Fachpersonal) zur Verfügung stehen, um die Kommunikation mit Menschen mit Behinderung zu erleichtern und verbessern.

24 ausgewählte Piktogramme dieses Grundvokabulars ermöglichen es Personen mit erheblichen Ausdrucksschwierigkeiten, sich mitzuteilen. Dieses Instrument erleichtert die Kommunikation zwischen Menschen mit Behinderung und allen Beteiligten: den Fachkräften in den Bereichen Pädagogik und Therapie sowie den Pflegekräften. Es richtet sich auch an das gerne ausser Acht gelassene Personal der ergänzenden Dienste (Reinigungspersonal, Küchenpersonal, Hauswirtschaftspersonal usw.) einer Institution.

Beschrieb

Das Instrument soll das Lernen und den Austausch fördern. Die 24 ausgewählten Piktogramme sind als gemeinsame Sprache gedacht, die von allen Personen im Netzwerk angewendet wird. Das Grundvokabular muss von allen Personen erlernt werden, damit das Kommunikationsmodell funktionieren kann. Mit der Zeit fliessen die Piktogramme mit dem Grundvokabular in die tägliche Kommunikation aller Beteiligten ein.

Erfahrungen

Der Einsatz des Kommunikationsmodells stellt eine auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtete Antwort dar, indem es ein besseres Verständnis für Haltungen, Willen und Entscheidungen erzeugt. Dadurch kann die Partizipation und die Mitbestimmung gefördert werden. Ziel ist es, dass jede Person mit erheblichen Ausdrucksschwierigkeiten an den sie betreffenden Entscheidungen teilhaben und ihr Recht auf Selbstbestimmung ausüben kann.

Nächste Schritte

Es ist entscheidend, dass dieses Tool breit getragen und einbezogen wird. Als nächster Schritt bietet sich die Einführung des Instruments bei Spitälern, Schulen und sozialen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ganz generell sowie bei Eltern- und Familienverbänden an.

UN-BRK-Artikel: Art. 3: Allg. Grundsätze; Art. 4: Allg. Verpflichtungen; Art. 7: Kinder mit Behinderungen; Art. 9: Zugänglichkeit; Art. 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft; Art. 21: Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen; Art. 24: Bildung; Art. 26: Habilitation und Rehabilitation; Art. 27: Arbeit und Beschäftigung

20 Personen gefällt das

Kommentare zu diesem Beitrag