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Arbeit | Solothurn

Integrierte Arbeitsplätze

Integrierte Arbeitsplätze
Foto: Anfora

Wir vom Verein Anfora für Betreutes Wohnen und Arbeiten haben schon viele neue und besondere Integrations·angebote entwickelt. Zum Beispiel einen offenen Mittagstisch. Oder integrierte Arbeitsplätze in der Gärtnerei Goetheanum.

Vor allem Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung nutzen unsere Wohn·angebote und die Arbeits·angebote. Mitglied im Verein Anfora können alle Menschen werden. Zum Beispiel Freunde, Mitarbeitende oder die Bewohnerinnen und Bewohner.

Die Mitglieder vom Verein gestalten die verschiedenen Angebote mit.

Der offene Mittagstisch

Unser neuestes Projekt ist der offene Mittagstisch. 3 Mal in der Woche kommen Gäste zum Essen zu uns. Zum Beispiel Nachbarn, Handwerker oder Stammgäste. Es kommen auch immer wieder neue Gäste.

Wieso gibt es den offenen Mittagstisch?

Eine Bewohnerin lernt wegen ihrer psychischen Behinderung nur selten neue Menschen kennen. Deshalb hat sie sich ein neues Angebot gewünscht. Damit sie anderen Menschen begegnen kann. Das ist am offenen Mittagstisch gut möglich. Die Bewohnerin kann sich einfach neben eine unbekannte Person setzen. Trotzdem fühlt sie sich wohl. Die Bewohnerin kennt die Umgebung. Und sie kennt viele Gäste.

Arbeiten in der Gärtnerei Goetheanum

Seit 10 Jahren bieten der Verein Anfora und die Gärtnerei Goetheanum gemeinsam integrierte Arbeitsplätze an. In der Gärtnerei arbeiten so sehr verschiedene Menschen zusammen: angestellte Gärtner, Lehrlinge, Praktikanten und begleitete Mitarbeitende.

Welche Vorteile hat die Arbeit in der Gärtnerei?

In der Gärtnerei begegnen sich Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Es gibt neue Freundschaften. Dabei ist die Beeinträchtigung nicht wichtig. Alle sind gleich. Niemand ist mehr wert. Das ist wichtig für eine gute Zusammenarbeit.

Wieso braucht es integrative Arbeitsplätze?

Integrative Arbeitsplätze sind für alle eine gute Erfahrung. Die verantwortlichen Personen in den Betrieben sagen uns zum Beispiel: Die Zusammenarbeit ist besser. Alle achten mehr aufeinander.

Auch lernen alle etwas für sich selbst. Die Mitarbeitenden von den Betrieben denken anders über die Zeit. Und sie denken mehr darüber nach, was sie selbst nicht gut können.

Die begleiteten Mitarbeitenden haben mehr Vertrauen in sich selbst. Sie können sich und ihre Stärken weiterentwickeln.

UN-BRK-Artikel: Art. 3: Menschen mit Behinderung sollen gleich gut am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können wie Menschen ohne Behinderung. Art. 27: Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Arbeit. Bund, Kantone und Gemeinden sollen deshalb begleitete Arbeitsplätze anbieten.

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Institution:

Verein Anfora
Website

Kontakt

Erika Schär

Verein Anfora Hügelweg 34
4143 Dornach

061 702 02 12
mail@anfora.ch

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