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Arbeit | Freiburg

Feierabendzeit frei bestimmen

Foto: applico
Foto: applico

In den Ateliers der Stiftung applico können die Mitarbeitenden mit Beeinträchtigung ihre Pausen- und Feierabendzeit frei bestimmen. Das schafft für die Mitarbeitenden nicht nur grössere Freiheiten, sondern fördert auch ihre Eigenverantwortung. Und sie können ihre Arbeitszeiten an die Zeiten des öffentlichen Verkehrs anpassen. 

Die Stiftung applico hat für ihre Mitarbeitenden mit psychischer Beeinträchtigung gleitenden Arbeitszeiten eingefügt. Damit können die Mitarbeitenden ihre Arbeitszeiten teilweise selber einteilen. 

Beschrieb

Die Mitarbeitenden der Ateliers an den Standorten Schmitten und Murten können das Ende ihrer Arbeitszeit am Mittag und Abend innerhalb einer Stunde frei bestimmen. Der Entscheid hierzu wurde von Leitung, Fachkräfte und Vertretende des Wohnen- und Arbeiten-Rates gemeinsam getroffen. 

Vertretende des Wohnen- und Arbeiten-Rates und Mitarbeitende der Ateliers hatten um eine einheitliche Anpassung der Arbeitszeiten an den öffentlichen Verkehr gebeten. In gemeinsamen Diskussionen kristallisierte sich heraus, dass dem Anliegen mit teilweise gleitenden Arbeitszeiten am ehesten entsprochen werden konnte.

Die Arbeitszeiten bleiben zum Start am Morgen und Nachmittag fest, damit alle bei gemeinsamen Briefings und bei der Abgabe von Informationen anwesend sind. Am Mittag und am Abend kann jedoch jeder oder jede die Arbeitszeit innerhalb einer Stunde individuell beenden. So ist es den Mitarbeitenden nicht nur möglich ÖV-Verbindungen pünktlich zu erreichen, sondern auch eine längere oder kürzere Mittagspause zu machen oder einen Termin auswärts früher am Nachmittag wahrzunehmen.

Gleichzeitig hat applico ein Badge-System zur elektronischen Zeiterfassung eingeführt. 

Erfahrungen

Die Mitarbeitenden schätzen die Flexibilität und die partielle Selbstbestimmung. Auch das Badge-System kommt gut an. Zwar brauchte das System eine teilweise aufwändige Einführung, aber nun läuft alles rund. 

Nächste Schritte

Es sind aktuell keine nächsten Schritte geplant. 

UN-BRK-Artikel: Art. 27 Arbeit und Beschäftigung

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Institution:

applico
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