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Kurz und bündig

Kurz und bündig
Foto: Stiftung Birkenhof Berg

Für die Klientinnen und Klienten unserer Institution übersetzen wir die internen Dokumente so, dass diese für sie verständlich sind. Durch die Textprüfungen, welche die Klientinnen und Klienten selbst vornehmen, fühlen sie sich zusätzlich ernst genommen und einbezogen. Die vereinfachten Texte auf der Website können auch für andere Personen einen Mehrwert schaffen, beispielsweise für Menschen mit Migrationshintergrund oder für ältere Menschen. 

Beschreibung und Vorgehen

Texte, die «kurz und bündig» formuliert sind, sollen in erster Linie einfach verständlich sein. Wichtig ist uns dabei, dass wir eine Sprache verwenden, die nahe an der normalen Sprache ist, sich aber dennoch an einigen grundlegenden Regeln orientiert: Kurze Sätze, nur eine Information pro Satz, Verben statt Substantive, kein Passiv, keine Verneinungen, keine Abkürzungen, Fremdwörter werden erklärt, kein Konjunktiv, keine zu langen Wörter. Wir verwenden jedoch, soweit sinnvoll, auch Nebensätze und schreiben einen Satz über mehrere Zeilen. So wollen wir vermeiden, dass unsere leicht verständlichen Texte als «Sprache für Menschen mit Behinderung» wahrgenommen werden. Um die Breite des Zielpublikums zu betonen, verwenden wir den Begriff «kurz und bündig». 

Da das sprachliche Niveau der Klientinnen und Klienten unterschiedlich ist, muss sichergestellt sein, dass in jeder Text-Prüfgruppe eine ausgewogene Zusammensetzung verschiedener sprachlicher Fähigkeiten vorhanden ist. Zu diesem Zweck wird der Kern einer Prüfgruppe immer aus vier Personen gebildet, welche gemeinsam in einer Küchenmannschaft sind. Durch die unterschiedlich schwierigen Tätigkeiten in der Küche, sind die Küchenteams in Bezug auf die Fähigkeiten der Klientinnen und Klienten recht ausgeglichen. Je nachdem welche Küchenmannschaft als Prüfgruppe fungiert und um welche Art des Textes es sich handelt, kommen zwei bis drei weitere Klientinnen oder Klienten dazu.

Die Mitglieder der Prüfgruppe werden gebeten den Text in einfacher Sprache, soweit es ihnen möglich ist, in Ruhe zu lesen. Anschliessend werden Fragen zum Text gestellt. Dabei wird absatzweise von oben nach unten vorgegangen. Die Klientinnen und Klienten sollen die Aussagen des Textes möglichst in eigenen Worten wiedergeben. Bei Personen, die nicht lesen können, wird zunächst ein Abschnitt vorgelesen und anschliessend eine Frage dazu gestellt. Ihre Rückmeldungen werden aufgenommen und durch Nachfragen weiter präzisiert. Die Ergebnisse der Textprüfung werden in der Regel unmittelbar gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten im Text umgesetzt.

So entsteht am Ende ein Text in einfacher Sprache, der für die Klientinnen und Klienten nicht nur verständlich ist, sondern den sie auch aktiv mit erarbeitet haben.

Erfahrungen

Die Rückmeldungen sind durchweg positiv. Die Klientinnen und Klienten fühlen sich ernst genommen, da sie in die Übertragung der Texte einbezogen werden. Die einfachen Texte stellen für sie in Bezug auf die Verständlichkeit einen grossen Wert dar. Die Rückmeldungen aussenstehender Personen zur Website in einfacher Sprache sind ebenfalls positiv.

UN-BRK-Artikel: Art. 21: Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Massnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäusserung und Meinungsfreiheit, einschliesslich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen (…) ausüben können.

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Institution:

Stiftung Birkenhof Berg
Website

Kommentare zu diesem Beitrag

Sabine Ignatius

27. August 2019

Frage: Was sind das für Texte (Inhalt) welche übersetzt werden?

Tschoff Löw (Red.)

28. August 2019

Kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Nehmen Sie doch bitte direkt mit der Stiftung Birkenhof Kontakt auf.