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Mitbestimmung | Basel-Stadt

Inklusive Workshops zur UN-BRK

Foto: Stiftung Rheinleben
Foto: Stiftung Rheinleben

Wer mitwirken und teilhaben will, muss seine Rechte kennen. Deswegen veranstaltet die Stiftung Rheinleben inklusive Workshops zur UN-BRK und beteiligt ihre Klienten und Klientinnen aktiv an der Weiterentwicklung ihrer Angebote. 

Die Stiftung Rheinleben führt in Kooperation mit peerwärts  eine inklusive Workshop-Reihe zur UN-BRK durch. Darin setzen sich Klienten und Klientinnen mit psychischer Beeinträchtigung unter Anleitung mit der UN-BRK auseinander. Ausserdem erarbeiten sie gemeinsam mit Fachpersonen Verbesserungsvorschläge für die Unterstützungsangebote der Stiftung Rheinleben.  Die vertiefte Auseinandersetzung der Klient:innen mit der UN-BRK und ihr Einbezug  in den Entwicklungsprozess der Angebote, fördert beidseitige Bewusstseinsbildung und trägt zur aktiven Mitwirkung der Klient:innen bei. 

Beschrieb

Die Stiftung Rheinleben bietet Menschen mit psychischer Beeinträchtigung vielfältige Unterstützungsangebote in den Bereichen Beratung, Wohnen, Tagesstruktur und Arbeit. In acht Abteilungen aus diesen Bereichen wird durch peerwärts eine inklusive Workshop-Reihe zur UN-BRK durchgeführt. Sie richtet sich an interessierte Klient:innen und Fachpersonen.

Die dreiteilige Workshop-Reihe beginnt mit einem Informationsworkshop für die Klienten und Klientinnen. Darin erhalten sie Informationen zur UN-BRK und setzen sich mit deren Bedeutung für ihr Leben auseinander. Die folgenden beiden Workshops sind inklusiv. Das heisst, Klient:innen und Fachpersonen diskutieren gemeinsam, wie die Stiftung Rheinleben die UN-BRK in ihrem Unterstützungsangebot umsetzen kann.  Hierzu formulieren Klient:innen und Fachpersonen Verbesserungsmöglichkeiten und entwickeln Umsetzungsideen.

Als Begleitprodukt entsteht eine Broschüre mit Begriffsdefinitionen, Erfahrungen, guten Beispielen und Ausblicken. Die Broschüre dient als Brücke. Sie verbindet die Gesetzesartikel und das Fachverständnis mit dem Begleitungsalltag und der Lebenswelt der Betroffenen. 

Erfahrungen

Derzeit laufen die Workshops. Dennoch haben sich bereits erste Erkenntnisse ergeben:

  • Einfache und konkrete Ideen zur stärkeren Mitwirkung in den Abteilungen sind entstanden. Diese sind, zum Beispiel, der noch frühere Einbezug der Klient:innen bei Freizeitplanungen: von der Mitentscheidung bis zur Mitgestaltung. Oder, dass die Sicht der Klient:innen  regelmässig einbezogen wird, so, zum Beispiel, in der gemeinsamen Reflexion zu den Themen des Beratungsangebots.
  • Ein positiver Nebeneffekt zeigt sich: Dank der Workshops setzen sich die Teilnehmenden auch mit der gesamten Stiftung Rheinleben auseinander. Klient:innen erfahren von anderen Angeboten, erste Berührungsängste werden abgebaut. So fördern die Workshops nebenbei auch die Durchlässigkeit unserer Angebote.
  • Die Klient:innen, die unsere Angebote nutzen, haben sehr unterschiedlichen Unterstützungsbedarf. Gemeinsam ist allen, dass sie psychische Erschütterung erfahren haben. Diese Art der Beeinträchtigung wird gesellschaftlich negativ bewertet und ist bei Betroffenen oft mit Scham verbunden. Das erschwert gesellschaftliche Teilhabe. Diese Erfahrung wurde in allen Workshops über alle Angebote hinweg von Klient:innen eingebracht. 

Auch gesamtgesellschaftlich haben sich aus den Workshops spannende Erkenntnisse ergeben:

  • Psychische Beeinträchtigung wird in der UN-BRK wenig abgebildet. Und es gibt bisher kaum gutes Anschauungsmaterial für Menschen mit dieser Art Beeinträchtigung. So sind einerseits die Gesetzesartikel juristisch verfasst, andererseits Broschüren in leichter Sprache oft zu vereinfacht geschrieben. Zudem zeigen Illustrationen ausschliesslich Menschen mit sichtbaren körperlichen Behinderungen. Aus dieser Erkenntnis ist die Begleitbroschüre entstanden, gemeinsam erarbeitet von Mitarbeiter:innen und Klient:innen. Es freut uns, dass sie intern und extern bereits auf positives Echo stösst.
  • Für uns als Mitarbeitende der Stiftung Rheinleben wurde nochmals deutlich, wie wichtig die Themen «gesellschaftliche Entstigmatisierung» und «Bewusstseinsbildung zu psychischer Beeinträchtigung» sind. Die UN-BRK fordert den Abbau von Barrieren. Bei psychischer Beeinträchtigung geht es dabei nicht um bauliche Anpassungen, sondern um den Abbau von Vorurteilen und Ängsten – in den Köpfen von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. 

Nächste Schritte

Weitere Abteilungen führen die Workshop-Reihe durch. Die Broschüre wird parallel dazu weiterentwickelt und um Erkenntnisse ergänzt. 

Ende 2023 ist ein Abschlussanlass als Stiftung Rheinleben geplant: Die Abteilungen werden gegenseitig ihre Erkenntnisse und geplanten Umsetzungsschritte vorstellen. Anschliessend findet eine Evaluation statt. Hierbei wird die Frage im Fokus stehen, welche organisationalen Erkenntnisse zur Mitwirkung dauerhaft in der Stiftung Rheinleben implementiert werden sollen. 

UN-BRK-Artikel: Art. 3 Allgemeine Grundsätze; Art. 8 Bewusstseinsbildung; Art. 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft; Art. 24 Bildung

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Institution:

Stiftung Rheinleben
Website

Kontakt

Daniela Rothenfluh

Stiftung Rheinleben Clarastrasse 6
4058 Basel

daniela.rothenfluh@rheinleben.ch

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