Bewohnerrat für Teilhabe und Mitbestimmung
In der BSZ Stiftung in Einsiedeln tagt monatlich ein Bewohnerrat. Ziel des Rats ist die aktive Mitwirkung der Bewohner:innen an den Prozessen der Stiftung. Die Bewohner:innen werden in ihrer Partizipation gestärkt und können ihre Ideen umsetzen.
Am Standort Einsiedeln der BSZ Stiftung wurde ein Bewohnerrat gegründet, der sich monatlich trifft. Hier können die Bewohner:innen ihre Themen, Wünsche und Anregungen zum Wohnen, zur Arbeit oder zur Freizeitgestaltung einbringen und besprechen. Dabei stehen die Selbstbestimmung und Partizipation der Bewohnenden im Mittelpunkt.
Beschrieb
Dank des Bewohnerrats können sich die Bewohner:innen austauschen und gemeinsam Ideen entwickeln. Im Rat werden essenzielle Themen wie sozial-politische, kulturelle und persönliche Anliegen gemeinsam besprochen, evaluiert und substanziell festgehalten. Dabei wird analysiert, was umgesetzt werden kann. Die Ideen werden in einem Protokoll schriftlich festgehalten und anschliessend an die Standortleitung und an alle Wohngruppen versendet. Begleitet wird der Rat von zwei Betreuerinnen, welche die Transparenz sicherstellen, vermitteln und moderieren.
Erfahrungen
Partizipation ist ein Prozess, der Zeit benötigt, aber auch die Bereitschaft zur Weiterentwicklung. Damit dies gelingt, müssen die Ratsmitglieder und die Begleitpersonen Geduld und Offenheit mitbringen.
Ein wichtiger Teil ist die Erarbeitung einer Sitzungsstruktur, zum Beispiel in Form von Traktanden und Protokollen. So können die Mitglieder den Rat autonomer führen. Das Ziel ist, dass sich die Gruppe langfristig stark genug fühlt, um Projekte (teilweise) allein umzusetzen. Dabei kommt der Entscheidungsfindung eine zentrale Rolle zu. Mit verschiedenen Fragestellungen, Mitteln und Methoden wird die Entscheidungsfindung der Teilnehmer:innen unterstützt und gefördert.
Nächste Schritte
Es ist geplant, die Ratssitzungen häufiger und regelmässiger zu veranstalten. So kann die gemeinsame Arbeit intensiviert werden. Auch ist geplant, den Rat auf den Arbeitsbereich auszudehnen und ihn in anderen Standorten der BSZ Stiftung einzuführen.
UN-BRK-Artikel: Art. 9: Zugänglichkeit; Art. 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft; Art. 21: Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Kontakt
Eveline Heuss
BSZ Stiftung Frauholzstrasse 9041 817 43 06
eveline.heuss@bsz-stiftung.ch
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