Angebote in Ateliers frei wählen
Frei entscheiden, was einem Spass macht. Das können die Klient:innen der BSZ Stiftung. In offenen Ateliers werden verschiedene Freizeitaktivitäten angeboten, die von den Klient:innen frei gewählt werden können.
Wo früher fest eingeteilte Gruppen in voneinander getrennten Räumen arbeiteten, bieten heute offene Ateliers die freie Wahl zur Teilnahme. Für die Ateliers können sich Klient:innen und Betreuende nach eigenem Interesse einschreiben. Ob Backen, Mandalas malen, Bewegung, Fussmassage, Rhythmik, Disco-Tanz oder Reiten – für jede und jeden ist etwas dabei. Die selbstbestimmte Tagesstruktur fördert die Teilhabe der Klient:innen.
Beschrieb
Mit dem Umbau des Standortes Einsiedeln der BSZ Stiftung wurden offene Atelierräume geschaffen, die freie Bewegungen dazwischen ermöglichen. Jetzt können die Klient:innen sehen und erleben, was angeboten wird. Sie riechen den Kuchen im Backatelier, hören die Musik aus dem Tanzkurs und spüren die anderen Teilnehmenden. Die Neugierde wird geweckt, Barrieren werden abgebaut und die Klient:innen entscheiden sich selbstständig für oder gegen ein Angebot.
Entspricht ein Angebot nicht der Erwartung oder der Tagesform einer Person, kann sie zu einem anderen Atelier wechseln. Das führt insgesamt zu mehr Zufriedenheit und Ausgeglichenheit unter den Klient:innen.
Erfahrungen
Die freie Beweglichkeit zwischen den offenen Atelierräumen fördert die Durchlässigkeit der Angebote. Das ist nicht nur für die Klient:innen ein grosser Vorteil, sondern auch für die Angestellten. Dank der Atelierzeiten sind geteilte Dienste heute passé. Jemand, der in einer Wohngruppe Frühdienst hat, kann um 10 Uhr ein Atelier bis zum Mittag leiten. So sind Blockzeiten heute die Regel.
Ein weiterer Vorteil sind die wechselnden Kontakte und Gruppenkonstellationen. Denn der Wechsel von Betreuungspersonen in den Ateliers bringt neuen Wind in die gemeinsame Ateliersarbeit. So können, zum Beispiel, andere Betreuende andere Entwicklungspotentiale bei demselben Klienten oder derselben Klientin erkennen. Dank dieser neuen Blickwinkel, können die betreffenden Klient:innen umfassender und vielschichtiger gefördert werden. Die wechselnden Gruppenkonstellationen sind aber auch für die Betreuer:innen förderlich. So können sich dadurch neue Rollen und Tätigkeiten, aber auch Beziehungsformen zu Kollegen und Kolleginnen oder zu Klienten und Klientinnen ergeben.
Nächste Schritte
Die Durchlässigkeit der Angebote soll auf andere Bereiche übertragen werden.
UN-BRK-Artikel: Art. 9: Zugänglichkeit; Art. 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Kontakt
Eveline Heuss
BSZ Stiftung Frauholzstrasse 9041 817 43 06
eveline.heuss@bsz-stiftung.ch
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